Journal
Foto: Meike Kenn
Was bedeutet Geschlechtsidentität?
Eine Einführung für alle
Der Begriff Geschlechtsidentität ist in der deutschen Sprache neueren Datums. Er taucht in den 1970er Jahren in der Verfassungsrechtsprechung auf, und zwar im Kontext der Verrechtlichung von trans*, mit der Namens- und Personenstandsänderungen geregelt wurden und werden. Auch finden wir ihn in der Neurowissenschaft. Das Gehirn spiele in Fragen der Geschlechtlichkeit des Menschen eine nicht unerhebliche Rolle, so die Annahme, nämlich als eine Art neuronales Framing unseres individuellen Geschlechtsbewusstseins. Nicht zu verwechseln ist das mit einer anderen, jedoch irrigen Annahme, dass sich die kulturell geprägte Geschlechterdifferenz von Frau und Mann gewissermaßen als ‚naturgegeben‘ im Gehirn abbilden würde. Es gibt kein „gendered brain“, so die britische Neurobiologin Gina Rippon. Hinter geschlechtsspezifischem Essentialismus steht nicht die Natur, sondern allein die Kultur. Unklar bleibt dennoch, was genau Geschlechtsidentität beinhaltet, von der angenommen wird, dass sie wie andere Gehirnfunktionen angeboren ist, eine embryonale Erbschaft bedeutet.
Für die Gehirnforschung besteht kein Zweifel, dass unser Gehirn ein geschlechtliches Wissen besitzt. Das ist nicht zuletzt mit Blick auf trans* von Bedeutung, wie noch zu zeigen sein wird. Der US-amerikanische Sexualwissenschaftler Milton Diamond war davon überzeugt, dass es die Quelle unserer geschlechtlichen Identität schlechthin sei und zugleich ein Organ, das nicht lügt, wie er dabei betont, woraus er ableitete: Das zentrale Sexualorgan des Menschen sitzt zwischen den Ohren und nicht zwischen Beinen.
Eine Vielzahl von Indizien spricht für diese Einsicht. Denn auffällig ist, dass etwa der Anteil von trans* in der Gruppe der intergeschlechtlichen Menschen nicht gerade gering ist. Und es handelt sich hier stets um Menschen, die im frühesten Kindesalter zwangsweise in eine bestimmte geschlechtliche Richtung gebracht wurden, die dann jedoch später feststellen, sie sind nicht das Mädchen, die Frau oder eben nicht der Junge, der Mann, die die Medizin aus ihnen gemacht hat. Menschen kann man nicht in eine Geschlechtsrolle zwingen, die nicht dem Identitätsempfinden entspricht, auch wenn wir bislang nicht wissen, wie dies genau funktioniert, während das aus dem Identitätsempfinden folgende Wissen eine nicht zu ignorierende Macht besitzt. Ein stärkeres Indiz für die Existenz von Geschlechtsidentität kenne ich nicht, als gerade jene Fälle, in denen Menschen ihre zwangsweise Verweiblichung oder Vermännlichung revidieren. Wenn man so will: das Gehirn weiß es besser – und es lügt nicht, wie Diamond sagt.
Das hört sich alles recht kompliziert an, ist es aber keineswegs. Beginnen wir mit der Frage, warum brauchte es überhaupt den Begriff der Geschlechtsidentität? Ganz einfach, weil mit diesem Begriff der Geschlechtsrollenwechsel, der für das trans*Sein charakteristisch ist, wenn nicht erklärbar, so doch wenigstens benenn- und lokalisierbar wurde. Denn die Definition von trans* lautet, eine vom Geburtsgeschlecht abweichende Geschlechtsidentität zu besitzen. Trans*Personen identifizieren sich nie mit ihrem Geburtsgeschlecht, also dem, was bei der Geburt augenscheinlich festgestellt und als Geschlecht in die Geburtsurkunde eingetragen wird. Sie sind geschlechtlich ihre Geschlechtsidentität, die für Menschen immer dann erkennbar wird, wenn sie vom körperlichen Status abweicht. Genau das beschreibt die Erfahrung von trans*Menschen.
Was sie zu leben versuchen, ist nichts anderes als die Geschlechtsidentität, die sie bereits mit der Geburt besitzen. Der internationale Diagnosekatalog ICD-11 spricht heute in diesem Zusammenhang von Geschlechtsinkongruenz. Dieser Begriff trägt der Feststellung Rechnung, dass bei trans*Menschen, wie schon gesagt, Geburtsgeschlecht und Geschlechtsidentität nicht übereinstimmen. Verabschiedet wurde damit die pathologisierende Diagnose aus dem Vorgänger ICD-10, die von einer Persönlichkeitsstörung ausging, verbunden mit der Annahme einer frühkindlichen Fehlentwicklung als deren Ursache.
Eine alte philosophische Regel lautet, nichts sei ohne Grund, warum es ist. Das trans*Sein wird da sicherlich keine Ausnahme bilden. Doch kennen wir den Grund des trans*Seins nicht. Wir wissen, dass der Geschlechtsrollenwechsel in praktisch allen überlieferten Epochen der Menschheitsgeschichte existierte und wir wissen, dass die Menschen, die wir heute mit trans* bezeichnen, auf allen Kontinenten anzutreffen sind. Wir können davon ausgehen, dass trans*Menschen keine Wahl haben, es zu sein. Bei dem Phänomen handelt es sich offensichtlich um eine anthropologische Konstante.
Trotzdem haben wir keine Antwort auf das Warum. Was lässt Menschen wissen, dass sie eine von ihrer Geschlechtsanatomie abweichende Geschlechtlichkeit besitzen? Wie entsteht dieses Bewusstsein? Hätten wir darauf eine Antwort, wüssten wir natürlich auch, warum es trans* gibt. Geschlechtsidentität ist also vorerst eine Hypothese, ein Terminus technicus, mit dem sich wissenschaftlich wie auch im Rechtlichen arbeiten lässt. Zugleich kommt ihm beim Verständnis von trans* eine Schlüsselrolle zu. Vorerst bleibt zu akzeptieren, dass unserer wissenschaftlichen Erkenntnisfähigkeit Grenzen gesetzt sind, aber irgendwann erkannte der Mensch, dass die Erde um die Sonne kreist und nicht umgekehrt, auch wissen wir, dass es hundert Jahre dauerte, bis alle Elemente der Relativitätstheorie empirisch nachweisbar waren. Wir werden darauf warten müssen, bis uns die Neurowissenschaft die Entstehung von Bewusstsein erklären kann und damit auch die Erkenntnis unserer Geschlechtsidentität.
Weil aber Geschlechtsidentität in einem empirischen Sinne (noch) nicht nachweisbar beziehungsweise noch kein Sachverhalt beschreibbar ist, der uns das Zustandekommen des trans*Bewusstsein erklärt, wittern all jene ihre Chance, die die geschlechtliche Integrität von trans*Personen aus ideologischen Gründen in Frage stellen, sie als Fiktion, Immersion, also schlicht als Einbildung und fehlgeleitete Identifikation diskreditieren. Entscheidend dabei ist das Beharren auf einer strikten Zweigeschlechtlichkeit (Binarität). Ausgeblendet bleiben dabei neurowissenschaftliche Erkenntnisse.
Mit dem zunehmenden politischen Erfolg des trans*Aktivismus und der weitgehenden Anerkennung von trans*Rechten als Menschenrechte entstand parallel eine Gegenbewegung, eine trans*feindliche Allianz, die sich aus unterschiedlichen politischen Lagern speist und vor allem bestimmte feministische Gruppen miteinschließt. Der gemeinsame Nenner ist ihr reaktionäres Denken und Handeln. Die Rede ist dort mit Blick auf trans* stets vom sogenannten biologischen Geschlecht, also der Geschlechtsanatomie, und ihr Maßstab ist die reproduktive Biologie und die Heteronormativität. Am Ende geht es immer darum, trans*Menschen ihre auf die Geschlechtsidentität bezogene Geschlechtszugehörigkeit abzusprechen, um trans*Frauen als Männer und trans*Männer als Frauen zu bezeichnen. In letzter Konsequenz geht es um das Absprechen menschlicher ‚Echtheit‘.
Da heißt es dann beispielsweise: „Geschlechtsidentitätsideologie ist im Grunde genommen lediglich für Menschen, die bis zu einem gewissen Grad in Dummheit ausgebildet wurden.“ Nachzulesen ist das in Kathleen Stocks 2022 auf Deutsch erschienenem Buch „Material Girls“. Sie spricht davon, dass es keinen Geschlechtswechsel im körperlichen Sinne geben könne, keine ‚Umwandlung‘ von weiblich zu männlich und umgekehrt. Nur, wer behauptet das?
Bei trans* ergibt sich die Geschlechtszugehörigkeit aus der Geschlechtsidentität, nur sie ist für trans*Menschen existenzbegründend. Dabei steht der Geschlechtsrollenwechsel und so das gelebte, also das soziale Geschlecht im Mittelpunkt, unabhängig davon, was trans*Personen an körperverändernden Maßnahmen für richtig und erforderlich halten. Kathleen Stock jedoch will dem sozialen Geschlecht von trans*Personen weder Realität noch Evidenz zubilligen, nur das Geburtsgeschlecht ist für sie real. Die genderkritische Philosophin Holly Lawford-Smith handelt das Thema ähnlich ab: „Dass jeder eine angeborene ‚Geschlechtsidentität‘ habe, ist lediglich eine Idee, die den Bedürfnissen einer sehr kleinen Gruppe Rechnung tragen soll. Trans-Menschen sind verletzbar, sicher – das rechtfertigt aber nicht das Einführen einer gänzlich neuen, albernen Metaphysik.“ Geschlechtsidentität wird für gewöhnlich als trans*Ideologie abgetan.
Aller trans*feindlichen Polemik zum Trotz betrifft Geschlechtsidentität alle Menschen, doch die wenigsten haben einen Grund, sich darüber Gedanken zu machen. Und es liegt auf der Hand, warum das so ist. Denn wer sich mit dem sogenannten biologischen Geschlecht, also der genitalen Beschaffenheit seines Körpers identifiziert, der wird das für ausreichend halten, um die Frage der Geschlechtszugehörigkeit zu beantworten. Die gesamte Biografie mit Sozialisation und Pubertät steht dafür ein und auch wie die Person im sozialen Raum wahrgenommen wird, all das bestätigt ihr Tag für Tag aufs Neue die Kongruenz von Geburtsgeschlecht und Geschlechtsidentität. Für die allermeisten Menschen ist unser Thema also gar kein Thema, weil offenkundig nur ein negatives Bewusstsein, wie es trans*Menschen besitzen, die Geschlechtsidentität sozusagen ‚sichtbar‘ macht. Eine andere Sache freilich ist, wie eine weibliche oder männliche Person ihre Geschlechtsrolle lebt und auffasst, welchen Geschlechtsausdruck sie für sich als richtig empfindet – und in diesem Punkt gilt für alle: Wir sind gleich in unserer Verschiedenheit.
Bevor ich zum Schluss auf den rechtlichen Kontext von Geschlechtsidentität näher eingehe und dabei die Frage aufwerfe, wie ernst unser Rechtssystem insgesamt und auch der gesellschaftliche Alltag Personenstandsänderungen nimmt, will ich kurz zusammenfassen, was wir bis jetzt über Geschlechtsidentität erfahren haben.
Wir gehen davon aus, dass Geschlechtsidentität ein im Gehirn angesiedeltes und angeborenes ‚Wissen‘ bedeutet und dass es Fälle gibt, in denen dieses geschlechtliche Identitätswissen nicht übereinstimmt mit dem körperlichen Geschlechtsstatus. Wir sprechen in diesen Fällen von trans*Sein. Mit dem Erkennen einer abweichenden Geschlechtsidentität entsteht das Bedürfnis eines Geschlechtsrollenwechsels, der heute mit körperverändernden medizinischen Maßnahmen einhergehen kann, aber nicht muss. Wir sehen jedenfalls, dass die Geschlechtsidentität Einfluss darauf hat, in welcher Geschlechtlichkeit wir uns gewissermaßen zu Hause wissen. Sie ist keine Wahl und erweist sich als mächtige Instanz in der geschlechtlichen Selbstwahrnehmung des Menschen. Wie sie im Gehirn ‚funktioniert‘ und wie das Erkennen im Menschen zustande kommt, wissen wir noch nicht. Weshalb wir auch noch nicht erklären können, warum es überhaupt trans* gibt, außer dass es die dazugehörigen Menschen gibt.
Lange Zeit wurden trans*Menschen durch die Sexualwissenschaft und die Psychologie pathologisiert mit der Folge einer nachhaltigen sozialen Stigmatisierung. Der Staat hatte ebenfalls lange Zeit die rechtliche Anerkennung ihres Geschlechtsrollenwechsels verweigert und damit Namens- und Personenstandsänderungen verhindert, die für ein gleichberechtigtes, diskriminierungsfreies Leben erforderlich sind. Einzelne trans*Menschen brachten immer wieder den Mut und die Energie auf, gerichtlich einzuklagen, was der Staat ihnen vorenthielt, obschon das Grundgesetz elementare Menschenrechte garantiert – wie etwa die Unantastbarkeit der Würde des Menschen. Alle Initiativen scheiterten gerichtlich an dem Rechtsgrundsatz der Unwandelbarkeit des Geschlechts.
Nachdem sich in den 1970er Jahren auch in der Politik allmählich die Einsicht verfestigte, trans*Personen die notwendige Namens- und Personenstandsänderung durch eine gesetzliche Regelung zu ermöglichen, kam es 1978 zu einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts. Dort wurde entschieden, dass Geschlecht unter bestimmten Voraussetzungen wandelbar sei. Die wesentliche Bedingung war, abgesehen von einem Leben im andern Geschlecht, der Nachweis der Fortpflanzungsunfähigkeit, die durch eine chirurgische Geschlechtsangleichung gegeben war. Die Rede war nun von der Geschlechtsidentität. Die Geschlechtszugehörigkeit ergebe sich aus der „psychischen Identifikation“ mit dem anderen Geschlecht, wobei sich das personale Selbstverständnis „in der Geschlechtsrolle und der Geschlechtsidentität manifestiert“. Damit war der Weg frei für das sogenannte Transsexuellengesetz (TSG), das 1981 in Kraft trat. Dreißig Jahre später gab es ein weiteres Verfassungsgerichtsurteil, mit dem seit 2011 die Beantwortung der Geschlechtszugehörigkeit unabhängig von körperlichen Merkmalen möglich wurde. Das Verfassungsgericht sah es als Grundrechtsverletzung an, dass der Staat für eine Personenstandsänderung einen derart massiven körperlichen Eingriff wie eben den Nachweis der Fortpflanzungsunfähigkeit verlange. Es gibt ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und genau das werde durch das TSG verletzt. Diese Einsicht floss dann mehr als ein Jahrzehnt später in das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ein, dass seit November 2024 einen diskriminierungsfreien Zugang zur Änderung des Geschlechtseintrags durch Selbstauskunft ermöglicht. Damit erlangte die Geschlechtsidentität endlich die Rolle und Bedeutung, die ihr im Fall von trans* von Anfang an zukam, nämlich als Antwort auf die Frage der Geschlechtszugehörigkeit.
Eine andere Frage bleibt indes offen, nämlich welchen Rang die Personenstandsänderungen nach SBGG im gesellschaftlichen Alltag und im Rechtssystem besitzen. Es besteht der Verdacht, dass es sich von Fall zu Fall um einen Personenstand zweiter Klasse handelt. Wodurch der Begriff Geschlechtsidentität zum Problembegriff gemacht wird, wie wir das aus den oben zitierten trans*feindlichen Kontexten kennen.
Ein Beispiel: Das jüngst beschlossene Gewalthilfegesetz enthielt in der ursprünglichen Beschlussfassung den Begriff Geschlechtsidentität. Damit sollte ausgedrückt werden, dass beispielsweise auch von Gewalt betroffene trans*Frauen anspruchsberechtigt sind. Damit die Union ihre Zustimmung zum Gesetz gab, wurde als Kompromiss der Begriff Geschlechtsidentität gestrichen. Selbst das SBGG verweist auf privatrechtlich begründete Ausschlüsse von trans*Frauen im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischen Räumen (Saune, Umkleide etc.). Zu sehen ist daran, dass bei allem Fortschritt in Fragen der Anerkennung zuverlässig ein einschränkendes ‚ja, aber‘ dominiert. Wir sehen: Wir stehen noch immer am Anfang und der Weg zu einer geschlechtergerechten und geschlechtsinklusiven Kultur ist sehr lang und reich an Hindernissen.
Nora Eckert, geboren 1954 in Nürnberg, lebt seit 1973 in Berlin. 1976 begann sie, ihr Leben offen als trans*Frau zu führen – in einer Zeit, in der Sichtbarkeit für trans*Menschen in der Öffentlichkeit kaum existierte und gesellschaftliche Anerkennung fernlag. Beruflich war Nora Eckert zunächst im Kulturbereich tätig. Über viele Jahre arbeitete sie als Opern- und Theaterkritikerin, unter anderem für Fachzeitschriften und Kulturmagazine. Ihre tiefgehende Auseinandersetzung mit der Geschichte des Musiktheaters schlug sich auch in mehreren Sachbüchern zur Opern- und Theatergeschichte nieder, die von Fachpublikum und Interessierten gleichermaßen geschätzt werden. Nach Jahrzehnten des literarisch-kritischen Arbeitens entschied sie sich 2019, sich stärker in der trans*Community zu engagieren und für politische Sichtbarkeit einzutreten. Zwei Jahre später veröffentlichte sie ihre autobiografischen Erinnerungen unter dem Titel „Wie alle, nur anders“. Das Buch schildert ihren Lebensweg als trans*Frau in der Bundesrepublik – geprägt von gesellschaftlicher Ausgrenzung, persönlicher Beharrlichkeit und dem Wandel einer Gesellschaft. Heute ist Nora Eckert im Vorstand des Bundesverbands Trans (BVT) sowie im Berliner Verein TransInterQueer aktiv. Neben ihrem politischen Engagement widmet sie sich insbesondere der Erforschung und Dokumentation der trans*Geschichte in Deutschland – sowohl in der Bundesrepublik als auch in der DDR. Ihr Anliegen ist es, biografische Spuren sichtbar zu machen und historische Lücken zu schließen, um das kollektive Gedächtnis queerer Lebensrealitäten zu erweitern.
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Foto: Meike Kenn
Was bedeutet Geschlechtsidentität?
Eine Einführung für alle
Der Begriff Geschlechtsidentität ist in der deutschen Sprache neueren Datums. Er taucht in den 1970er Jahren in der Verfassungsrechtsprechung auf, und zwar im Kontext der Verrechtlichung von trans*, mit der Namens- und Personenstandsänderungen geregelt wurden und werden. Auch finden wir ihn in der Neurowissenschaft. Das Gehirn spiele in Fragen der Geschlechtlichkeit des Menschen eine nicht unerhebliche Rolle, so die Annahme, nämlich als eine Art neuronales Framing unseres individuellen Geschlechtsbewusstseins. Nicht zu verwechseln ist das mit einer anderen, jedoch irrigen Annahme, dass sich die kulturell geprägte Geschlechterdifferenz von Frau und Mann gewissermaßen als ‚naturgegeben‘ im Gehirn abbilden würde. Es gibt kein „gendered brain“, so die britische Neurobiologin Gina Rippon. Hinter geschlechtsspezifischem Essentialismus steht nicht die Natur, sondern allein die Kultur. Unklar bleibt dennoch, was genau Geschlechtsidentität beinhaltet, von der angenommen wird, dass sie wie andere Gehirnfunktionen angeboren ist, eine embryonale Erbschaft bedeutet.
Für die Gehirnforschung besteht kein Zweifel, dass unser Gehirn ein geschlechtliches Wissen besitzt. Das ist nicht zuletzt mit Blick auf trans* von Bedeutung, wie noch zu zeigen sein wird. Der US-amerikanische Sexualwissenschaftler Milton Diamond war davon überzeugt, dass es die Quelle unserer geschlechtlichen Identität schlechthin sei und zugleich ein Organ, das nicht lügt, wie er dabei betont, woraus er ableitete: Das zentrale Sexualorgan des Menschen sitzt zwischen den Ohren und nicht zwischen Beinen.
Eine Vielzahl von Indizien spricht für diese Einsicht. Denn auffällig ist, dass etwa der Anteil von trans* in der Gruppe der intergeschlechtlichen Menschen nicht gerade gering ist. Und es handelt sich hier stets um Menschen, die im frühesten Kindesalter zwangsweise in eine bestimmte geschlechtliche Richtung gebracht wurden, die dann jedoch später feststellen, sie sind nicht das Mädchen, die Frau oder eben nicht der Junge, der Mann, die die Medizin aus ihnen gemacht hat. Menschen kann man nicht in eine Geschlechtsrolle zwingen, die nicht dem Identitätsempfinden entspricht, auch wenn wir bislang nicht wissen, wie dies genau funktioniert, während das aus dem Identitätsempfinden folgende Wissen eine nicht zu ignorierende Macht besitzt. Ein stärkeres Indiz für die Existenz von Geschlechtsidentität kenne ich nicht, als gerade jene Fälle, in denen Menschen ihre zwangsweise Verweiblichung oder Vermännlichung revidieren. Wenn man so will: das Gehirn weiß es besser – und es lügt nicht, wie Diamond sagt.
Das hört sich alles recht kompliziert an, ist es aber keineswegs. Beginnen wir mit der Frage, warum brauchte es überhaupt den Begriff der Geschlechtsidentität? Ganz einfach, weil mit diesem Begriff der Geschlechtsrollenwechsel, der für das trans*Sein charakteristisch ist, wenn nicht erklärbar, so doch wenigstens benenn- und lokalisierbar wurde. Denn die Definition von trans* lautet, eine vom Geburtsgeschlecht abweichende Geschlechtsidentität zu besitzen. Trans*Personen identifizieren sich nie mit ihrem Geburtsgeschlecht, also dem, was bei der Geburt augenscheinlich festgestellt und als Geschlecht in die Geburtsurkunde eingetragen wird. Sie sind geschlechtlich ihre Geschlechtsidentität, die für Menschen immer dann erkennbar wird, wenn sie vom körperlichen Status abweicht. Genau das beschreibt die Erfahrung von trans*Menschen.
Was sie zu leben versuchen, ist nichts anderes als die Geschlechtsidentität, die sie bereits mit der Geburt besitzen. Der internationale Diagnosekatalog ICD-11 spricht heute in diesem Zusammenhang von Geschlechtsinkongruenz. Dieser Begriff trägt der Feststellung Rechnung, dass bei trans*Menschen, wie schon gesagt, Geburtsgeschlecht und Geschlechtsidentität nicht übereinstimmen. Verabschiedet wurde damit die pathologisierende Diagnose aus dem Vorgänger ICD-10, die von einer Persönlichkeitsstörung ausging, verbunden mit der Annahme einer frühkindlichen Fehlentwicklung als deren Ursache.
Eine alte philosophische Regel lautet, nichts sei ohne Grund, warum es ist. Das trans*Sein wird da sicherlich keine Ausnahme bilden. Doch kennen wir den Grund des trans*Seins nicht. Wir wissen, dass der Geschlechtsrollenwechsel in praktisch allen überlieferten Epochen der Menschheitsgeschichte existierte und wir wissen, dass die Menschen, die wir heute mit trans* bezeichnen, auf allen Kontinenten anzutreffen sind. Wir können davon ausgehen, dass trans*Menschen keine Wahl haben, es zu sein. Bei dem Phänomen handelt es sich offensichtlich um eine anthropologische Konstante.
Trotzdem haben wir keine Antwort auf das Warum. Was lässt Menschen wissen, dass sie eine von ihrer Geschlechtsanatomie abweichende Geschlechtlichkeit besitzen? Wie entsteht dieses Bewusstsein? Hätten wir darauf eine Antwort, wüssten wir natürlich auch, warum es trans* gibt. Geschlechtsidentität ist also vorerst eine Hypothese, ein Terminus technicus, mit dem sich wissenschaftlich wie auch im Rechtlichen arbeiten lässt. Zugleich kommt ihm beim Verständnis von trans* eine Schlüsselrolle zu. Vorerst bleibt zu akzeptieren, dass unserer wissenschaftlichen Erkenntnisfähigkeit Grenzen gesetzt sind, aber irgendwann erkannte der Mensch, dass die Erde um die Sonne kreist und nicht umgekehrt, auch wissen wir, dass es hundert Jahre dauerte, bis alle Elemente der Relativitätstheorie empirisch nachweisbar waren. Wir werden darauf warten müssen, bis uns die Neurowissenschaft die Entstehung von Bewusstsein erklären kann und damit auch die Erkenntnis unserer Geschlechtsidentität.
Weil aber Geschlechtsidentität in einem empirischen Sinne (noch) nicht nachweisbar beziehungsweise noch kein Sachverhalt beschreibbar ist, der uns das Zustandekommen des trans*Bewusstsein erklärt, wittern all jene ihre Chance, die die geschlechtliche Integrität von trans*Personen aus ideologischen Gründen in Frage stellen, sie als Fiktion, Immersion, also schlicht als Einbildung und fehlgeleitete Identifikation diskreditieren. Entscheidend dabei ist das Beharren auf einer strikten Zweigeschlechtlichkeit (Binarität). Ausgeblendet bleiben dabei neurowissenschaftliche Erkenntnisse.
Mit dem zunehmenden politischen Erfolg des trans*Aktivismus und der weitgehenden Anerkennung von trans*Rechten als Menschenrechte entstand parallel eine Gegenbewegung, eine trans*feindliche Allianz, die sich aus unterschiedlichen politischen Lagern speist und vor allem bestimmte feministische Gruppen miteinschließt. Der gemeinsame Nenner ist ihr reaktionäres Denken und Handeln. Die Rede ist dort mit Blick auf trans* stets vom sogenannten biologischen Geschlecht, also der Geschlechtsanatomie, und ihr Maßstab ist die reproduktive Biologie und die Heteronormativität. Am Ende geht es immer darum, trans*Menschen ihre auf die Geschlechtsidentität bezogene Geschlechtszugehörigkeit abzusprechen, um trans*Frauen als Männer und trans*Männer als Frauen zu bezeichnen. In letzter Konsequenz geht es um das Absprechen menschlicher ‚Echtheit‘.
Da heißt es dann beispielsweise: „Geschlechtsidentitätsideologie ist im Grunde genommen lediglich für Menschen, die bis zu einem gewissen Grad in Dummheit ausgebildet wurden.“ Nachzulesen ist das in Kathleen Stocks 2022 auf Deutsch erschienenem Buch „Material Girls“. Sie spricht davon, dass es keinen Geschlechtswechsel im körperlichen Sinne geben könne, keine ‚Umwandlung‘ von weiblich zu männlich und umgekehrt. Nur, wer behauptet das?
Bei trans* ergibt sich die Geschlechtszugehörigkeit aus der Geschlechtsidentität, nur sie ist für trans*Menschen existenzbegründend. Dabei steht der Geschlechtsrollenwechsel und so das gelebte, also das soziale Geschlecht im Mittelpunkt, unabhängig davon, was trans*Personen an körperverändernden Maßnahmen für richtig und erforderlich halten. Kathleen Stock jedoch will dem sozialen Geschlecht von trans*Personen weder Realität noch Evidenz zubilligen, nur das Geburtsgeschlecht ist für sie real. Die genderkritische Philosophin Holly Lawford-Smith handelt das Thema ähnlich ab: „Dass jeder eine angeborene ‚Geschlechtsidentität‘ habe, ist lediglich eine Idee, die den Bedürfnissen einer sehr kleinen Gruppe Rechnung tragen soll. Trans-Menschen sind verletzbar, sicher – das rechtfertigt aber nicht das Einführen einer gänzlich neuen, albernen Metaphysik.“ Geschlechtsidentität wird für gewöhnlich als trans*Ideologie abgetan.
Aller trans*feindlichen Polemik zum Trotz betrifft Geschlechtsidentität alle Menschen, doch die wenigsten haben einen Grund, sich darüber Gedanken zu machen. Und es liegt auf der Hand, warum das so ist. Denn wer sich mit dem sogenannten biologischen Geschlecht, also der genitalen Beschaffenheit seines Körpers identifiziert, der wird das für ausreichend halten, um die Frage der Geschlechtszugehörigkeit zu beantworten. Die gesamte Biografie mit Sozialisation und Pubertät steht dafür ein und auch wie die Person im sozialen Raum wahrgenommen wird, all das bestätigt ihr Tag für Tag aufs Neue die Kongruenz von Geburtsgeschlecht und Geschlechtsidentität. Für die allermeisten Menschen ist unser Thema also gar kein Thema, weil offenkundig nur ein negatives Bewusstsein, wie es trans*Menschen besitzen, die Geschlechtsidentität sozusagen ‚sichtbar‘ macht. Eine andere Sache freilich ist, wie eine weibliche oder männliche Person ihre Geschlechtsrolle lebt und auffasst, welchen Geschlechtsausdruck sie für sich als richtig empfindet – und in diesem Punkt gilt für alle: Wir sind gleich in unserer Verschiedenheit.
Bevor ich zum Schluss auf den rechtlichen Kontext von Geschlechtsidentität näher eingehe und dabei die Frage aufwerfe, wie ernst unser Rechtssystem insgesamt und auch der gesellschaftliche Alltag Personenstandsänderungen nimmt, will ich kurz zusammenfassen, was wir bis jetzt über Geschlechtsidentität erfahren haben.
Wir gehen davon aus, dass Geschlechtsidentität ein im Gehirn angesiedeltes und angeborenes ‚Wissen‘ bedeutet und dass es Fälle gibt, in denen dieses geschlechtliche Identitätswissen nicht übereinstimmt mit dem körperlichen Geschlechtsstatus. Wir sprechen in diesen Fällen von trans*Sein. Mit dem Erkennen einer abweichenden Geschlechtsidentität entsteht das Bedürfnis eines Geschlechtsrollenwechsels, der heute mit körperverändernden medizinischen Maßnahmen einhergehen kann, aber nicht muss. Wir sehen jedenfalls, dass die Geschlechtsidentität Einfluss darauf hat, in welcher Geschlechtlichkeit wir uns gewissermaßen zu Hause wissen. Sie ist keine Wahl und erweist sich als mächtige Instanz in der geschlechtlichen Selbstwahrnehmung des Menschen. Wie sie im Gehirn ‚funktioniert‘ und wie das Erkennen im Menschen zustande kommt, wissen wir noch nicht. Weshalb wir auch noch nicht erklären können, warum es überhaupt trans* gibt, außer dass es die dazugehörigen Menschen gibt.
Lange Zeit wurden trans*Menschen durch die Sexualwissenschaft und die Psychologie pathologisiert mit der Folge einer nachhaltigen sozialen Stigmatisierung. Der Staat hatte ebenfalls lange Zeit die rechtliche Anerkennung ihres Geschlechtsrollenwechsels verweigert und damit Namens- und Personenstandsänderungen verhindert, die für ein gleichberechtigtes, diskriminierungsfreies Leben erforderlich sind. Einzelne trans*Menschen brachten immer wieder den Mut und die Energie auf, gerichtlich einzuklagen, was der Staat ihnen vorenthielt, obschon das Grundgesetz elementare Menschenrechte garantiert – wie etwa die Unantastbarkeit der Würde des Menschen. Alle Initiativen scheiterten gerichtlich an dem Rechtsgrundsatz der Unwandelbarkeit des Geschlechts.
Nachdem sich in den 1970er Jahren auch in der Politik allmählich die Einsicht verfestigte, trans*Personen die notwendige Namens- und Personenstandsänderung durch eine gesetzliche Regelung zu ermöglichen, kam es 1978 zu einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts. Dort wurde entschieden, dass Geschlecht unter bestimmten Voraussetzungen wandelbar sei. Die wesentliche Bedingung war, abgesehen von einem Leben im andern Geschlecht, der Nachweis der Fortpflanzungsunfähigkeit, die durch eine chirurgische Geschlechtsangleichung gegeben war. Die Rede war nun von der Geschlechtsidentität. Die Geschlechtszugehörigkeit ergebe sich aus der „psychischen Identifikation“ mit dem anderen Geschlecht, wobei sich das personale Selbstverständnis „in der Geschlechtsrolle und der Geschlechtsidentität manifestiert“. Damit war der Weg frei für das sogenannte Transsexuellengesetz (TSG), das 1981 in Kraft trat. Dreißig Jahre später gab es ein weiteres Verfassungsgerichtsurteil, mit dem seit 2011 die Beantwortung der Geschlechtszugehörigkeit unabhängig von körperlichen Merkmalen möglich wurde. Das Verfassungsgericht sah es als Grundrechtsverletzung an, dass der Staat für eine Personenstandsänderung einen derart massiven körperlichen Eingriff wie eben den Nachweis der Fortpflanzungsunfähigkeit verlange. Es gibt ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und genau das werde durch das TSG verletzt. Diese Einsicht floss dann mehr als ein Jahrzehnt später in das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ein, dass seit November 2024 einen diskriminierungsfreien Zugang zur Änderung des Geschlechtseintrags durch Selbstauskunft ermöglicht. Damit erlangte die Geschlechtsidentität endlich die Rolle und Bedeutung, die ihr im Fall von trans* von Anfang an zukam, nämlich als Antwort auf die Frage der Geschlechtszugehörigkeit.
Eine andere Frage bleibt indes offen, nämlich welchen Rang die Personenstandsänderungen nach SBGG im gesellschaftlichen Alltag und im Rechtssystem besitzen. Es besteht der Verdacht, dass es sich von Fall zu Fall um einen Personenstand zweiter Klasse handelt. Wodurch der Begriff Geschlechtsidentität zum Problembegriff gemacht wird, wie wir das aus den oben zitierten trans*feindlichen Kontexten kennen.
Ein Beispiel: Das jüngst beschlossene Gewalthilfegesetz enthielt in der ursprünglichen Beschlussfassung den Begriff Geschlechtsidentität. Damit sollte ausgedrückt werden, dass beispielsweise auch von Gewalt betroffene trans*Frauen anspruchsberechtigt sind. Damit die Union ihre Zustimmung zum Gesetz gab, wurde als Kompromiss der Begriff Geschlechtsidentität gestrichen. Selbst das SBGG verweist auf privatrechtlich begründete Ausschlüsse von trans*Frauen im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischen Räumen (Saune, Umkleide etc.). Zu sehen ist daran, dass bei allem Fortschritt in Fragen der Anerkennung zuverlässig ein einschränkendes ‚ja, aber‘ dominiert. Wir sehen: Wir stehen noch immer am Anfang und der Weg zu einer geschlechtergerechten und geschlechtsinklusiven Kultur ist sehr lang und reich an Hindernissen.
Nora Eckert, geboren 1954 in Nürnberg, lebt seit 1973 in Berlin. 1976 begann sie, ihr Leben offen als trans*Frau zu führen – in einer Zeit, in der Sichtbarkeit für trans*Menschen in der Öffentlichkeit kaum existierte und gesellschaftliche Anerkennung fernlag. Beruflich war Nora Eckert zunächst im Kulturbereich tätig. Über viele Jahre arbeitete sie als Opern- und Theaterkritikerin, unter anderem für Fachzeitschriften und Kulturmagazine. Ihre tiefgehende Auseinandersetzung mit der Geschichte des Musiktheaters schlug sich auch in mehreren Sachbüchern zur Opern- und Theatergeschichte nieder, die von Fachpublikum und Interessierten gleichermaßen geschätzt werden. Nach Jahrzehnten des literarisch-kritischen Arbeitens entschied sie sich 2019, sich stärker in der trans*Community zu engagieren und für politische Sichtbarkeit einzutreten. Zwei Jahre später veröffentlichte sie ihre autobiografischen Erinnerungen unter dem Titel „Wie alle, nur anders“. Das Buch schildert ihren Lebensweg als trans*Frau in der Bundesrepublik – geprägt von gesellschaftlicher Ausgrenzung, persönlicher Beharrlichkeit und dem Wandel einer Gesellschaft. Heute ist Nora Eckert im Vorstand des Bundesverbands Trans (BVT) sowie im Berliner Verein TransInterQueer aktiv. Neben ihrem politischen Engagement widmet sie sich insbesondere der Erforschung und Dokumentation der trans*Geschichte in Deutschland – sowohl in der Bundesrepublik als auch in der DDR. Ihr Anliegen ist es, biografische Spuren sichtbar zu machen und historische Lücken zu schließen, um das kollektive Gedächtnis queerer Lebensrealitäten zu erweitern.
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