Journal
Foto: W-FILM Distribution
Die Schachtsiek Familien Stiftung ist Partner beim Start des Films „Gotteskinder“ („In Good Faith“), der am 30. Januar 2025 in den deutschen Kinos startet
Der Schutz vor Konversionsbehandlungen ist ein wichtiges Thema, dem sich die Schachtsiek Familien Stiftung 2025 widmen wird. Am 10. April 2025 um 20:00 Uhr veranstaltet die Schachtsiek Familien Stiftung daher eine Podiumsdiskussion in einem Berliner Kino im Anschluss an den Film. Gemeinsam mit Expert:innen, Politker:innen und Betroffenen ist ein Gespräch und eine Diskussion mit dem Publikum über die aktuelle Situation in Deutschland geplant. Die Details der Veranstaltung werden noch bekanntgegeben.
Der beeindruckende Film „Gotteskinder“ von Regisseurin Frauke Lodders geht unter die Haut. Er ist darstellerisch eine Wucht und hallt lange nach. Der Film wurde bereits auf zahlreichen Festivals gefeiert und ausgezeichnet – z.B. mit dem Preis der Jugendjury (Max Ophüls Preis 2024), dem NDR Filmpreis für den Nachwuchs (Internationales Filmfest Emden/Norderney 2024), dem Hauptpreis der Stadt Chemnitz/Fachjury National (SCHLiNGEL Filmfestival 2024), als bester Spielfilm (Filmtage Oberschwaben/Hans W. Geissendörfer Preis 2024) und Gewinner 1-2 Competition (Warschau International Film Festival 2024).
Jury- und Publikumspreis im Jugendfilmwettbewerb (exground Filmfest 2024)
Foto: W-FILM Distribution
„Gotteskinder“ öffnet dem Publikum den Blick auf ein lang tabuisiertes Thema: die Konversionsbehandlungen. Der Film erzählt die Geschichte der Geschwister Hannah und Timotheus, die zwischen Glauben und Selbstfindung stehen. Hannah hat ein Keuschheitsgelübde abgelegt, doch als sie sich in den neuen Nachbarsjungen Max verliebt, gerät ihre Überzeugung ins Wanken. Ihr Bruder Timotheus ringt mit seinem Schwulsein, seiner Identität und sucht verzweifelt nach „Heilung“, weil er glaubt, dass seine Homosexualität eine Sünde ist. Beide stehen vor der Entscheidung, den Erwartungen ihrer gläubigen Eltern zu folgen oder ihren eigenen Gefühlen zu vertrauen. Der auf intensiven Recherchen basierende Film zeigt eindrucksvoll den inneren Konflikt zwischen persönlicher Freiheit und den strengen Vorgaben eines fundamentalistischen Systems.
Foto: W-FILM Distribution
Was sind „Konversionsbehandlungen“?
Konversionsbehandlungen zielen darauf auf ab, die sexuelle Identität eines Menschen hin zu Heterosexualität zu verändern. Im Kontext der geschlechtlichen Identität geht es darum, Menschen hin zu einer Cis-Geschlechtlichkeit, die dem von außen zugeschriebenen Geschlecht entspricht, zu vereindeutigen. Diese Maßnahmen unterstellen die Notwendigkeit und die Möglichkeit einer „Heilung“ von LSBTIQ-Menschen und führen laut aktueller Studien zu nachhaltig negativen psychischen und physischen Konsequenzen bei den Betroffenen.
Bei der sexuellen Identität ist das Ziel, dass sich das Begehren der Person zu einem ausschließlich heterosexuellen Begehren ändert, oder dass „zumindest“ ein Leben in vollständiger sexueller Abstinenz angestrebt wird. Dabei suggerieren die oft pseudowissenschaftlichen Behandlungen, dass es falsch sei, lesbisch, schwul, bisexuell, tans*, inter* oder queer zu sein. Konversionsbehandlungen basieren immer auf einer im weitesten Sinne ideologischen Vorstellung, dass ein „richtiges“ (gutes, gottgefälliges, natürliches, volkserhaltendes usw.) Leben nur möglich sei, wenn Menschen entweder als „eindeutige Männer“ oder „eindeutige Frauen“ leben. Dies bedeutet auch, dass Änderungen am bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht nicht denkbar sind. Konversionsbehandlungen werden häufig anhand von ausgearbeiteten Programmen vorgenommen. Oft bemerken die Betroffenen nicht oder zu spät, dass Konversionsbehandlungen an ihnen vorgenommen werden.
Die Mechanismen der Konversionsbehandlungen greifen stark in die persönliche Selbstbestimmung eines Menschen ein und richten schweren Schaden bei den Betroffenen an. Aufgrund dieser negativen Folgen sind Konversionsbehandlungen seit 2020 an Personen unter 18 Jahren in Deutschland gesetzlich verboten: Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen (KonvBehSchG). Der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte zuvor auf Vorschlag der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld eine Kommission berufen, die Anforderungen für ein Verbot von Konversionstherapien vorlegte. Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) dokumentiert das Projekt ausführlich.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wurde vom Bundesministerium für Gesundheit mit der Prävention, Aufklärungsarbeit und Begleitforschung beauftragt. 2025 wird die BZgA eine Broschüre veröffentlichen, die die Ergebnisse des ersten Forschungsprojekts zu Konversionsbehandlungen in Deutschland zusammenfasst. Dieses Projekt wurde von Dr. Klemens Ketelhut bei Mosaik Deutschland durchgeführt.
Eine Gruppe aus Expert_innen zahlreicher Fachorganisationen (darunter die BMH) hat ein Forderungspapier erarbeitet, das auf die von der Bundesregierung für die Legislaturperiode 2021-2025 angekündigte Überarbeitung des KonvBehSchG abzielt (siehe Forderungen).
„Der Schutz vor sog. Konversionsbehandlungen ist ein wichtiges Anliegen der SchahStiftung. Daher sind wir Partner des Kinostarts des Films Gotteskinder, der einem breiten Publikum das Thema eindrucksvoll nahebringt. Die Schachtsiek Familien Stiftung wird sich dafür einsetzen, dass Bund und Länder entsprechende Präventionsmaßnahmen und Forschungsprojekte auch weiterhin unterstützen.“
Bernd Schachtsiek, Stifter und Vorsitzender des Vorstandes
Dr. Klemens Ketelhut wird im Februar 2025 hier in unserem Journal über die Forschungen zu Konversionsbehandlungen schreiben.
Journal
Foto: W-FILM Distribution
Die Schachtsiek Familien Stiftung ist Partner beim Start des Films „Gotteskinder“ („In Good Faith“), der am 30. Januar 2025 in den deutschen Kinos startet
Der Schutz vor Konversionsbehandlungen ist ein wichtiges Thema, dem sich die Schachtsiek Familien Stiftung 2025 widmen wird. Am 10. April 2025 um 20:00 Uhr veranstaltet die Schachtsiek Familien Stiftung daher eine Podiumsdiskussion in einem Berliner Kino im Anschluss an den Film. Gemeinsam mit Expert:innen, Politker:innen und Betroffenen ist ein Gespräch und eine Diskussion mit dem Publikum über die aktuelle Situation in Deutschland geplant. Die Details der Veranstaltung werden noch bekanntgegeben.
Der beeindruckende Film „Gotteskinder“ von Regisseurin Frauke Lodders geht unter die Haut. Er ist darstellerisch eine Wucht und hallt lange nach. Der Film wurde bereits auf zahlreichen Festivals gefeiert und ausgezeichnet – z.B. mit dem Preis der Jugendjury (Max Ophüls Preis 2024), dem NDR Filmpreis für den Nachwuchs (Internationales Filmfest Emden/Norderney 2024), dem Hauptpreis der Stadt Chemnitz/Fachjury National (SCHLiNGEL Filmfestival 2024), als bester Spielfilm (Filmtage Oberschwaben/Hans W. Geissendörfer Preis 2024) und Gewinner 1-2 Competition (Warschau International Film Festival 2024).
Jury- und Publikumspreis im Jugendfilmwettbewerb (exground Filmfest 2024)
Foto: W-FILM Distribution
„Gotteskinder“ öffnet dem Publikum den Blick auf ein lang tabuisiertes Thema: die Konversionsbehandlungen. Der Film erzählt die Geschichte der Geschwister Hannah und Timotheus, die zwischen Glauben und Selbstfindung stehen. Hannah hat ein Keuschheitsgelübde abgelegt, doch als sie sich in den neuen Nachbarsjungen Max verliebt, gerät ihre Überzeugung ins Wanken. Ihr Bruder Timotheus ringt mit seinem Schwulsein, seiner Identität und sucht verzweifelt nach „Heilung“, weil er glaubt, dass seine Homosexualität eine Sünde ist. Beide stehen vor der Entscheidung, den Erwartungen ihrer gläubigen Eltern zu folgen oder ihren eigenen Gefühlen zu vertrauen. Der auf intensiven Recherchen basierende Film zeigt eindrucksvoll den inneren Konflikt zwischen persönlicher Freiheit und den strengen Vorgaben eines fundamentalistischen Systems.
Foto: W-FILM Distribution
Was sind „Konversionsbehandlungen“?
Konversionsbehandlungen zielen darauf auf ab, die sexuelle Identität eines Menschen hin zu Heterosexualität zu verändern. Im Kontext der geschlechtlichen Identität geht es darum, Menschen hin zu einer Cis-Geschlechtlichkeit, die dem von außen zugeschriebenen Geschlecht entspricht, zu vereindeutigen. Diese Maßnahmen unterstellen die Notwendigkeit und die Möglichkeit einer „Heilung“ von LSBTIQ-Menschen und führen laut aktueller Studien zu nachhaltig negativen psychischen und physischen Konsequenzen bei den Betroffenen.
Bei der sexuellen Identität ist das Ziel, dass sich das Begehren der Person zu einem ausschließlich heterosexuellen Begehren ändert, oder dass „zumindest“ ein Leben in vollständiger sexueller Abstinenz angestrebt wird. Dabei suggerieren die oft pseudowissenschaftlichen Behandlungen, dass es falsch sei, lesbisch, schwul, bisexuell, tans*, inter* oder queer zu sein. Konversionsbehandlungen basieren immer auf einer im weitesten Sinne ideologischen Vorstellung, dass ein „richtiges“ (gutes, gottgefälliges, natürliches, volkserhaltendes usw.) Leben nur möglich sei, wenn Menschen entweder als „eindeutige Männer“ oder „eindeutige Frauen“ leben. Dies bedeutet auch, dass Änderungen am bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht nicht denkbar sind. Konversionsbehandlungen werden häufig anhand von ausgearbeiteten Programmen vorgenommen. Oft bemerken die Betroffenen nicht oder zu spät, dass Konversionsbehandlungen an ihnen vorgenommen werden.
Die Mechanismen der Konversionsbehandlungen greifen stark in die persönliche Selbstbestimmung eines Menschen ein und richten schweren Schaden bei den Betroffenen an. Aufgrund dieser negativen Folgen sind Konversionsbehandlungen seit 2020 an Personen unter 18 Jahren in Deutschland gesetzlich verboten: Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen (KonvBehSchG). Der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte zuvor auf Vorschlag der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld eine Kommission berufen, die Anforderungen für ein Verbot von Konversionstherapien vorlegte. Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) dokumentiert das Projekt ausführlich.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wurde vom Bundesministerium für Gesundheit mit der Prävention, Aufklärungsarbeit und Begleitforschung beauftragt. 2025 wird die BZgA eine Broschüre veröffentlichen, die die Ergebnisse des ersten Forschungsprojekts zu Konversionsbehandlungen in Deutschland zusammenfasst. Dieses Projekt wurde von Dr. Klemens Ketelhut bei Mosaik Deutschland durchgeführt.
Eine Gruppe aus Expert_innen zahlreicher Fachorganisationen (darunter die BMH) hat ein Forderungspapier erarbeitet, das auf die von der Bundesregierung für die Legislaturperiode 2021-2025 angekündigte Überarbeitung des KonvBehSchG abzielt (siehe Forderungen).
„Der Schutz vor sog. Konversionsbehandlungen ist ein wichtiges Anliegen der SchahStiftung. Daher sind wir Partner des Kinostarts des Films Gotteskinder, der einem breiten Publikum das Thema eindrucksvoll nahebringt. Die Schachtsiek Familien Stiftung wird sich dafür einsetzen, dass Bund und Länder entsprechende Präventionsmaßnahmen und Forschungsprojekte auch weiterhin unterstützen.“
Bernd Schachtsiek, Stifter und Vorsitzender des Vorstandes
Dr. Klemens Ketelhut wird im Februar 2025 hier in unserem Journal über die Forschungen zu Konversionsbehandlungen schreiben.
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.